Die häufigsten Fragen an den Elternbeirat des HSG
Stand: Februar 2019
Hier finden Sie Antworten zu den uns am häufigsten gestellten Fragen.
Wir bemühen uns, die Aufstellung vollständig und aktuell zu halten. Leider kann es vorkommen, dass wir Änderungen nicht mitbekommen oder noch nicht auf der Homepage eingearbeitet haben. In solchen Fällen sind wir sehr dankbar für entsprechende Hinweise.
Falls Ihr Anliegen nicht hier zu finden ist oder Sie einen Fehler gefunden haben, kontaktieren Sie uns bitte!
Ihr Elternbeirats-Team des HSG
Antragsvordrucke
Auf der Schul-Homepage stehen Antragsvordrucke zur Verfügung. Bitte wählen Sie bei Bedarf das entsprechende Formular im Formularcenter aus, drucken es aus und reichen es unterschrieben im Sekretariat ein.
http://www.hans-sachs-gymnasium.de/joomla3/index.php/formularcenter
Arbeitsgemeinschaften
Die am HSG angebotenen Arbeitsgemeinschaften (AGs) hängen in der Schule aus (zwischen Sekretariat und Lehrerzimmer).
Befreiungen
Es können Befreiungen vom Unterricht für vorhersehbare Ereignisse beantragt werden (z. B. Operationen, Arzttermine, die nicht am Nachmittag stattfinden können, Trauerfeiern, wichtige religiöse Feiertage, usw.).
Der Antrag auf Befreiung muss spätestens zwei Schultage vorher eingereicht werden, damit die betroffenen Lehrkräfte verständigt werden können bzw. der Eintrag ins Klassenbuch möglich ist. Bei einem Befreiungsantrag erst am Vortag kann eine Befreiung deshalb nicht garantiert und nur im besonderen Ausnahmefall ausgestellt werden.
Muslimische, orthodoxe und jüdische Schülerinnen können an bestimmten Feiertagen vom Unterricht freigestellt werden. Dazu muss rechtzeitig ein formloser Antrag bei der Schulleitung eingereicht werden.
Erziehungspartnerschaft
Das Schulforum (Schulleitung, Lehrkräfte, Schülermitverantwortung und Elternbeirat) hat am 07.07.2015 das Konzept zur Erziehungspartnerschaft gemeinschaftlich für das HSG verabschiedet.
Das Konzept kann bei der Schulleitung eingesehen werden.
http://www.hans-sachs-gymnasium.de/joomla3/index.php/unsere-schule/profil/schulspez-konzept?highlight=WyJlcnppZWh1bmdzcGFydG5lcnNjaGFmdCJd
Exen
Siehe Leistungsnachweise – Stegreifaufgaben
Gesprächstermine mit Lehrkräften
Der einfachste Weg ist es, Ihrem Kind eine Mitteilung an die Lehrkraft mitzugeben bzw. Ihren Sohn / Ihre Tochter zu bitten, den Gesprächswunsch mit der Lehrkraft zu besprechen.
Ist es Ihnen nicht möglich, die jeweilige Sprechstunde zu besuchen, bieten Ihnen die Lehrkräfte auch Alternativ-Termine an bzw. rufen Sie unter den angegebenen Telefonnummern zurück.
Sie können die Lehrkräfte auch über das Sekretariat kontaktieren, wenn Sie Ihr Kind nicht mit der Kontaktvermittlung zur Lehrkraft belasten möchten.
Viele Lehrer haben eine Schul-E-Mail-Adresse. Die Nutzung dieser E-Mail-Adresse wird von den Lehrkräften jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Ein persönliches Gespräch ist erfahrungsgemäß besser als ein langer E-Mail-Verkehr.
Gewicht der Schultaschen
Die Schultaschen haben in der Vergangenheit an bestimmten Schultagen aufgrund der benötigten Materialien teilweise bis zu 12 kg gewogen. Hierauf reagierte die Schule mit den unten näher beschriebenen Maßnahmen, aber auch Ihre Mithilfe als Eltern ist gefordert:
Achten Sie bitte darauf, dass wirklich nur die für den aktuellen Schultag benötigten Bücher und Arbeitsmaterialien in der Schultasche sind.
Das System der Doppelstunden hat – neben anderen Vorteilen – auch den positiven Nebeneffekt, dass weniger Schulmaterialien / Schulbücher mitzubringen sind und sich das Gewicht der Schultaschen deutlich verringert.
Seit dem Schuljahr 2018/19 ist für die 5. Jahrgangsstufe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch ein doppelter Büchersatz vorhanden ist: Im Zuge der Ausweitung des G9 soll dies für die Zukunft dann auch auf die weiteren Jahrgangsstufen ausgeweitet werden (vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten).
Ein zweiten Satz Bücher kann die Schule in den höheren Jahrgangsstufen vorerst nur für einzelne Schüler/innen zur Verfügung stellen, wenn ein ärztliches Attest der Amtsärztin bzw. des Amtsarztes die Notwendigkeit bestätigt, z. B. wenn ein Kind sehr zierlich ist oder körperliche Einschränkungen vorliegen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den für das HSG zuständigen Amtsarzt / die zuständige Amtsärztin beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg.
Die Kinder oder Klassenelternsprecher können in den anderen Fällen mit den Lehrkräften vereinbaren, dass immer nur ein Buch pro Bank mitgenommen werden muss. Hier müssen die Kinder aber die Verantwortung übernehmen, damit dies auch klappt. Auch im Krankheitsfall muss ein Buch vorhanden ist – hier gilt es, gute Absprachen zu treffen!
Manche Klassen haben einen abschließbaren Schrank im Klassenzimmer, in dem Bücher aufbewahrt werden können. Auch hier lassen sich Vereinbarungen treffen. Eine Schülerin bzw. ein Schüler muss dann den Schlüsseldienst für die Klasse übernehmen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Deponieren der nicht benötigten Schulbücher in einem anzumietenden Schließfach. Es stehen genügend Schließfächer zur Verfügung. Notfalls werden weitere aufgestellt.
Bitte bedenken Sie bei der Bücherverwahrung in der Schule, dass nicht nur der Stoff im Heft gelernt und vorbereitet werden muss, sondern regelmäßig auch zusätzliche Informationen aus den Büchern erlernt werden sollen.
Es gibt viele individuelle Lösungen, die die Klassenelternsprecher mit den Lehrkräften vereinbaren können. Suchen Sie bitte hierzu das Gespräch mit der Lehrkraft.
G 8 / G 9 – achtjähriges / neunjähriges Gymnasium:
Derzeit gibt es an den bayerischen Gymnasien sowohl noch das G 8 als auch das neue G9. Bei Fragen zu den Schnittstellen bzw. besonderen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder das Schulberatungs-Team am HSG:
http://www.hans-sachs-gymnasium.de/joomla3/index.php/menschen/schulberatung/239-das-beratungsteam-am-hsg.
Grundlagenkurse
Grundlagenkurse sind als eine Empfehlung anzusehen, aber nicht verpflichtend.
Mit der Empfehlung eines bestimmten Grundlagenkurses möchte die Schule dem Schüler / der Schülerin die Chance geben, seine / ihre Potentiale besser und erfolgreicher zu nutzen.
Handy
Die Nutzung von Mobiltelefonen u.ä. auf dem Schulgelände ist Schülern generell untersagt. Nur in Ausnahmesituationen können die Schüler ihr Handy nach Absprache mit einer Lehrkraft verwenden.
Laut Schulordnung kann ein Handy einbehalten werden, über evtl. weitere Erziehungsmaßnahmen entscheidet der Schulleiter. Einbehaltene Handys können im Direktorat abgeholt werden.
Hausaufgaben bei Nachmittagsunterricht
An Tagen mit Nachmittagsunterricht (Unterrichtsschluss später als 13:45 Uhr) dürfen keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Schultag aufgegeben werden.
Es können jedoch für den übernächsten Tag oder Folgetage schriftliche Hausaufgaben aufgegeben werden.
Mündliche Hausaufgaben für den nächsten Schultag sind auch an den Tagen mit Nachmittagsunterricht zulässig.
Hausaufgaben-Heft
Das Hausaufgaben-Heft muss von allen Schülerinnen und Schülern bis zur
10. Klasse verpflichtend geführt werden.
Hausaufgaben über die Ferien
Gemäß § 52 Schulordnung dürfen über die Ferien keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
Hausaufgabenbetreuung
Im Rahmen der offenen Ganztagsschule am HSG wird eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.
Darüber hinaus bietet die Schule (außerhalb der offenen Ganztagesschule) eine Hausaufgabenbetreuung von Tutoren für jüngere Schülerinnen und Schüler an. Diese Tutoren sind in der Regel Schülerinnen und Schüler der Klassen 9-11. Es werden pro Tutor/in maximal vier Schüler/innen betreut, zumeist sind es weniger. In den 45 Minuten soll der Großteil der schriftlichen Hausaufgaben erledigt werden, evtl. auch mal ein Hefteintrag oder Vokabeln abgefragt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit geringeren finanziellen Möglichkeiten besteht evtl. die Möglichkeit einer unbürokratischen Unterstützung; bitte wenden Sie sich ggf. an Frau Wagner an, die die Hausaufgabenbetreuung der Schule koordiniert.
Heft- und Schnellhefter-Farben der Klassen 5.-9.
Zur Vereinfachung des Einkaufs hat das HSG verbindliche Farben für die Hefte und Schnellhefter für die Klassen 5-9 festgelegt.
Fach | Farbe |
Deutsch | rot |
Englisch | hellgrün (wie Buch) |
Mathematik | dunkelblau |
Latein/Französisch | weiß |
Spanisch | orange |
Physik | pink |
Chemie | gelb |
Biologie / Natur und Technik (NuT) | dunkelgrün |
Informatik | grau |
Geschichte/Sozialkunde | rosa |
Geographie | braun |
Wirtschaft/Recht | hellblau |
Religion/Ethik | violett |
Musik | schwarz |
Intensivierungsstunden
Die Intensivierungsstunden sind für das G8 und das G9 unterschiedlich geregelt. Sowohl im G8 wie auch im G9 erreichen die Schülerinnen und Schüler, die für die Zulassung zum Abitur vorgeschriebenen Unterrichtsstunden, wenn sie die von der Schule verbindlich vorgesehenen Intensivierungsstunden besuchen.
Intensivierungsstunden werden zunehmend verpflichtend, wie z.B. die Deutsch-Intensivierung in der 10. Klasse als Vorbereitung aufs Abitur oder eine zusätzliche verpflichtende Wochenstunde Mathematik (ebenfalls zur Vorbereitung auf die Oberstufe).
Die Belegung von Plus-Kursen ist (wie der Name bereits andeutet), ein freiwilliges Zusatzangebot.
Klassengrößen
Die Schülerzahlen in manchen Klassen sind teilweise sehr groß. In den vorangegangenen Jahren war die Zahl der Neuanmeldungen höher als die zu vergebenden Plätze, so dass große Klassen gebildet werden mussten.
Die Schule bemüht sich, die Klassengrößen in einem für alle (Schüler/innen wie auch Lehrkräfte) noch akzeptablen Rahmen zu halten.
Klassenteams (5. und 6. Klasse)
In den 5. und 6. Klassen bilden die „Kernfach-Lehrer“ (= Mathe, Deutsch, Englisch) ein sogenanntes Klassenteam und tauschen sich in der wöchentlich stattfindenden Teamstunde eingehend über die Klasse aus. Die Lehrkräfte dieses Teams bleiben ihren Klassen im Normalfall in Jahrgangsstufe 5 und 6 im jeweiligen Fach erhalten.
Krankheiten – Krankmeldungen
Schwerwiegende Erkrankungen
Liegen schwerwiegende Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern vor, wird individuell auf evtl. Leistungseinbrüche etc. eingegangen bzw. nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht. Eine Information der Klasse findet nur mit Einverständnis des betroffenen Kindes und dessen Eltern statt.
Krankmeldungen
Krankmeldungen sollen bis 7:45 Uhr entweder telefonisch, als Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per Fax im Sekretariat eingehen. Eine Krankmeldung mit
E-Mail ist dagegen nicht zulässig. Eine schriftliche unterschriebene Entschuldigung ist in jedem Falle nachzureichen (bei minderjährigen Schülern von einem Elternteil).
Grundsätzlich akzeptiert die Schule nach wie vor die Krankmeldung der Eltern und in der Regel werden ärztliche Atteste erst bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Krankheit am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises gefordert.
Im Einzelfall behält sich die Schule vor, auch darüber hinaus für jede Krankmeldung ein Attest zu fordern. In diesen Fällen wird die Attestpflicht den betreffenden Schülern / Schülerinnen ausdrücklich zuvor von der Schulleitung mitgeteilt. Gründe für diese besondere Attestpflicht können beispielsweise die Häufung krankheitsbedingter Fehlzeiten oder Zweifel an der Erkrankung sein. Diese Regelung am Hans-Sachs-Gymnasium entspricht der gesetzlichen Regelung in § 20 Bayerische Schulordnung (BaySchO).
Erkrankung am Tag eines Leistungsnachweises
Ist ein Kind am Tag eines angekündigten Leistungsnachweis erkrankt, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Bescheinigung der Praxis genügt nicht.
Für die Schüler/innen ist es in der Regel vorteilhafter, an dem angekündigten Leistungsnachweis teilzunehmen statt an einer Nachschrift. Bei Erkrankungen, die eine Teilnahme am angekündigten Leistungsnachweis nicht ratsam erscheinen lassen, sollte ein Arztbesuch deshalb selbstverständlich sein.
Leistungsnachweise
„Ballung“ von Leistungsnachweisen
Der Schulleitung sowie den Lehrkräften liegt viel daran, eine Ballung von Leistungsnachweisen zu vermeiden. Sollten Sie bzw. Ihre Kinder dennoch Häufungen feststellen, bitten wir Sie, die Lehrkräfte hierüber zu informieren und um eine Entzerrung zu bitten. Auch die Klassenleitungen können in diesen Fällen angesprochen und um Unterstützung gebeten werden.
Allerdings gibt es organisatorische Grenzen für die Entzerrung der Leistungsnachweise, vor allem in den höheren Klassen: Wochen für Nachschriften müssen freigehalten werden, Schulfahrten für ganze Klassen wie auch für einzelne Schüler (Chorfahrt, Schüleraustausche etc.) und Praktikumswochen verringern die Zeiten, die für schriftliche Leistungsnachweise zur Verfügung stehen. Besonders in der 9. und 10. Jahrgangsstufe kann es durchaus Phasen mit einer Häufung von Leistungsnachweisen geben.
Anzahl der Leistungsnachweise:
In dreistündigen Wochenfächern sind mindestens drei mündliche Noten vorgeschrieben, in zweistündigen Fächern nur zwei.
Stegreifaufgaben sind in allen Fächern vorgeschrieben.
Die Anzahl der Leistungsnachweise – Schulaufgaben, mündliche Schulaufgaben, Ersatz einer Schulaufgabe durch zwei kleinere angekündigte Arbeiten, … – wird jährlich durch das Schulforum beschlossen. Die für das jeweilige Schuljahr geltende Regelung liegt dem 1. Elternbrief der Schule zu Schuljahresbeginn bei. Über die Download-Seite auf der Homepage der Schule können diese Informationen jederzeit eingesehen werden:
http://www.hans-sachs-gymnasium.de/joomla3/index.php/downloads/49-elternbriefe
Schulaufgaben
Innerhalb einer Schulwoche (Montag bis Freitag) sind maximal zwei Schulaufgaben zulässig. Allerdings dürfen in sieben Tagen auch bis zu drei Schulaufgaben geschrieben werden (z. B. Mo, Fr, Mo).
Weitere Ausführungen dazu unter „Leistungsnachweise – Ballung von Leistungsnachweisen“.
Rückgabefrist für Schulaufgaben:
Die Rückgabe der Schulaufgaben durch die Lehrkraft sollte– grundsätzlich nach zwei Wochen und im Fach Deutsch ebenfalls nach drei Wochen erfolgen. In der Oberstufe gilt die Frist von drei Wochen für alle Fächer. Solange eine Schulaufgabe nicht herausgegeben wurde, kann auch keine neue in diesem Fach geschrieben werden.
Die Rückgabe an die Lehrkraft muss innerhalb einer Woche erfolgen (lt. §57 Abs. 2 GSO).
Schulaufgabennachschrift:
Der Nachschrifttermin wird von der Lehrkraft benannt.
Es gibt (insbesondere zum Ende der Halbjahre) allgemeine Nachschrifttermine, an denen eine Lehrkraft die Nachschriften der Schüler/innen verschiedener Klassen / Fächer beaufsichtigt. Diese allgemeinen Nachschriften finden in der Regel an einem im Terminplan festgelegten Nachschrifttermin statt (am Unterrichtsvormittag). Im Übrigen sind Nachschriften in Einzelfällen auch am Freitagnachmittag möglich.
Im Einzelfall kann die Nachschrift auch am ersten Schultag nach der Krankheit erfolgen, allerdings nur wenn, dies die Lehrkraft generell angekündigt hat und nur nach ein bis zwei Krankheitstagen, nicht aber bei längerer Erkrankung des Schülers / der Schülerin.
Stegreifaufgaben – „Exen“
Stegreifaufgaben umfassen den Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden plus Grundwissen.
Stegreifaufgabe am Tag einer Schulaufgabe
Am Tag einer Schulaufgabe darf nach der Schulordnung keine Stehgreifaufgabe geschrieben werden.
Mehrere Stegreifaufgaben an einem Schultag
Grundsätzlich können mehrere Stegreifaufgaben an einem Schultag geschrieben werden.
Diese Arbeiten werden nicht im Schulaufgabenkalender eingetragen und eine Absprache über Termine erfolgt nicht.
Die Häufung von Stegreifaufgaben an einem Schultag ist sicher unglücklich, lässt sich aber aus Termingründen und aufgrund der geringen Stundenzahl in Nebenfächern leider nicht immer vermeiden.
Darf eine Stegreifaufgabe/Schulaufgabe geschrieben werden, wenn die vorausgegangene Stegreifaufgabe/Schulaufgabe noch nicht herausgegeben wurde?
- Schulaufgaben dürfen erst geschrieben werden, nachdem die vorherige Schulaufgabe zurückgegeben wurde.
- Schulaufgaben dürfen erst geschrieben werden, nachdem die vorherige Stegreifaufgaben (Exen) zurückgegeben wurde, falls der Stoff dieser Stehgreifaufgabe auch in der Schulaufgabe abgefragt wird.
- Stegreifaufgaben (Exen) dürfen dagegen schon geschrieben werden, bevor die vorherige Stegreifaufgabe zurückgegeben wurde.
In der Praxis sollte dies jedoch vermieden werden.
Mitschreiben von Stegreifaufgaben/Exen
Wenn die Schülerin bzw. der Schüler in der letzten Stunde krank war, muss sie/er die Ex nicht mitschreiben. Wenn die Schülerin bzw. der Schüler hingegen in der vorletzten Stunde krank war, muss mitgeschrieben werden.
Einige Lehrkräfte stellen es den Kindern frei, ob sie mitschreiben wollen und bieten ihnen an, die Stegreifaufgabe nur zu werten, wenn sie gut ausfällt. [hierauf besteht kein Anspruch, es ist eine Kulanzregelung der Lehrkraft]
Mensa
In der Regel sollen die Schülerinnen und Schüler zum Mittagessen in die Mensa gehen.
Unterstützen Sie die Schule und den Caterer bitte dabei durch die Online-Anmeldung mit Hilfe des i-Net-Menus. Die Gesundheit Ihrer Kinder wird durch das schmackhafte Essen sicher gefördert und der weitere Schultag wird in jedem Fall positiv beeinflusst.
Bitte beachten Sie, dass zwischen einer Überweisung und der Gutschrift auf dem Essenskonto ein paar Tage Laufzeit einzuplanen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Link des Caterers:
https://hsg-n.inetmenue.de/sf/index.php/info
„Mehr“ Essen bestellen
Bei der Anlage eines neuen I-Net Kontos wird automatisch eine Begrenzung von einer Bestellung pro Tag eingerichtet.
Dies ist auch von vielen Eltern so gewünscht, da es dann ausgeschlossen ist, dass sich die Kinder mehrere Essen (z.B. für Freunde) oder auch mehrere Nachtische für einen Tag bestellen können und somit auch ein gewisser Schutz für das Guthaben auf den Essenskonten besteht.
Diese Begrenzung kann jedoch für jedes Kind individuell angepasst werden. Hierfür können Sie einfach eine kurze Mail an den Caterer schicken..
Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine für das Essen
Es ist ein I-Net-Konto anzulegen und ein Grundbetrag zu überweisen, für die noch verbleibenden Kosten im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) pro Essen.
Die BuT-Gutscheine sind in der Mensa abzugeben (möglichste eine größere Anzahl auf einmal).
Bei der Essensbestellung wird zuerst immer der volle Preis vom Essenkonto abgezogen, dann aber der von BuT übernommene Anteil sofort wieder dem Konto gutgeschrieben – sofern noch Gutscheine vorliegen.
Mittagspause
Die Mittagspause findet in der 6. oder 7. Stunde statt.
Neben der Mensa (nur für Schülerinnen und Schüler, die ein Essen in der Mensa bestellt haben) stehen in allen Mittagspausen zwei Räume zur Verfügung für Schülerinnen und Schüler, die nicht nach Hause gehen:
- Ein Raum zum Essen
- Ein Raum für Stillarbeit (Hausaufgaben, Lernen, Lesen, etc. Keine Gebrauch von Handys erlaubt).
Der Aufenthalt ist aus Aufsichtsgründen nur im Erdgeschoss sowie in den angegebenen Aufenthaltsräumen gestattet. Die Zimmernummern dieser Räume werden täglich auf den Infoscreens bekannt gegeben.
Nacharbeitszeit
Eine Nacharbeitszeit kann die Schule anordnen, wenn Hausaufgaben wiederholt nicht erledigt wurden. Im Regelfall wird die Nacharbeitszeit freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr festgelegt.
Nachhilfe
Es existiert eine Nachhilfe-Kartei im HSG, die von Frau Zink verwaltet wird.
Hier sind ältere Schülerinnen und Schüler verzeichnet, die fähig und bereit sind, Nachhilfe zu geben. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an Frau Zink.
Noten
Leistungsbilanz statt Zwischenzeugnis
An einigen Gymnasien erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal im Jahr eine Leistungsbilanz, in dem alle schriftlichen und mündlichen Noten aufgeführt sind.
Diese Leistungsbilanz, bei denen jede Lehrkraft unabhängig von anderen ihre Note in den Computer eingibt, ersetzen das Zwischenzeugnis.
Das hierfür erforderliche Schulverwaltungsprogramm besitzt das HSG nicht.
Die Schulleitung bevorzugt das Zwischenzeugnis, da dies eine Konferenz aller Klassen-Lehrkräfte voraussetzt und damit ein Austausch der Lehrkräfte im direkten Gespräch fächerübergreifend zu Schüler/innen möglich ist.
Noten erfragen und Anzahl der Leistungsnachweise
In der Sprechstunde können Sie die Notenübersicht Ihres Kindes mit allen schriftlichen Noten („große Leistungsnachweise“ (nur Schulaufgaben) und Exen) in allen Fächern einsehen.
Mündliche Noten und Referat-Noten („kleine Leistungsnachweise“) erfahren Sie allerdings nur beim jeweiligen Fachlehrer.
Bei Kindern mit diagnostizierter Legasthenie zählen die Stegreifaufgaben zu den schriftlichen Noten.
In dreistündigen Fächern sind mindestens drei mündliche Noten vorgeschrieben, in zweistündigen Fächern nur zwei.
Stegreifaufgaben sind in allen Fächern vorgeschrieben.
Bei längerer oder häufiger Krankheit von Schülerinnen und Schülern können Sonderregelungen getroffen werden.
Die Lehrkräfte müssen den Schülerinnen und Schülern auf Nachfrage jederzeit Auskunft über ihre Leistungen geben, Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung und Lerntipps werden sie gerne geben.
Praktikum in der 9. Klasse (gegen Schuljahresende):
Das verpflichtende Praktikum in der 9. Klasse ist sowohl in Industrie- und Handwerksbetrieben als auch bei freien Berufen wie z.B. Ärzten, Rechtsanwälten oder auch in sozialen Einrichtungen wie Kindergärten oder Altenheimen möglich.
Die Schüler/innen sind im einwöchigen Praktikum über die Schule haftpflicht- und unfallversichert.
Ein freiwilliges Praktikum in anderen Jahrgangsstufen (beispielsweise in der 10. Klasse) während den Schulzeiten ist im G 8 derzeit nicht möglich, d.h. die Schüler/innen müssen zusätzliche freiwillige Praktika in die Ferienzeiten legen.
Ansprechpartnerin für die Praktika im HSG ist Frau Pickel, die gemeinsam mit den Lehrkräften des Faches Wirtschaft und Recht das Praktikum begleitet.
Praktikumssuche / Praktikumsdatei / Angebote für Praktikumsplätze:
Die Schüler/innen der 9. Klassen haben Zugang auf unsere Praktikumskartei unter www.hsgym.de (Passwort über die Klassenleitung erfragen); auch ein Besuch der Seite www.sprungbrett-bayern.de kann bei der Suche nach einem Praktikumsplatz Hilfe bieten.
Angebote für Praktikumsplätze nimmt die Schule gerne per E-Mail an praktika@hsgym.de an. Bitte geben Sie in dem Mail den Namen und die Anschrift des Unternehmens / der Firma sowie die Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner mit Kontaktdaten/Telefon/Mail an.
Portfolio – Mappe
Die Portfolio-Mappe wird an die 5. Jahrgangsstufen mit dem ersten Zwischenzeugnis ausgegeben. In den Folgejahren dient sie nicht nur als Aufbewahrungsort für alle Zeugnisse, sondern es werden auch Urkunden für schulische Förderungen (z. B. IGCSE-Prüfungen, Cambridge-Certificate etc.) und für besondere Leistungen (z. B. Tutorentätigkeit, Streitschlichteraufgaben, Schulsanitäter oder „Jugend forscht“) dokumentiert.
Einträge in die Portfoliomappe zeigen den Zuwachs an Wissen und den Erwerb von Kompetenzen und Fähigkeiten. Die Portfolio-Mappe kann deshalb auch bei Bewerbungen um Studien- oder Praktikumsplätze, Ausbildungsplätze oder Stipendien eine wichtige Rolle spielen.
Soweit an den vorgegebenen Stellen Einträge fehlen, können sich die Schüler/innen an die Lehrkräfte der Intensivierungskurse, des bilingualen Unterrichts oder der Arbeitsgruppen wenden.
Sollten die betreffenden Lehrkräfte nicht mehr an der Schule tätig sein, können die fehlenden Einträge auch vom Direktorat ergänzt werden.
Referendare
Als Seminarschule hat das HSG regelmäßig sowohl eigene Stammschul- Referendare als auch Referendare im Zweigschuleinsatz in den Unterricht einzubinden.
Die Referendare werden nur in Ausnahmefällen in der Oberstufe und in den fünften und sechsten Klassen eingesetzt. Zwar muss jeder Referendar einen Ausbildungsabschnitt in der Unter-, Mittel- und Oberstufe absolvieren, dies wird aber weitgehend in den siebten und zehnten Klassen ermöglicht.
So entsteht in diesen Jahrgangsstufen eine „Ballung“ der Referendar-Einsätze.
Zwar ergibt sich daraus ein häufigerer Lehrerwechsel mit allen Begleiterscheinungen, dafür sorgen aber die normalerweise engagierten und motivierten Referendare für frischen Wind und bedienen sich modernster Unterrichtsmethoden.
Schließfächer
Die Schließfachfirma ist ein externer Dienstleister, der die Spinde vermietet. Es werden je nach Nachfrage ausreichend Schließfachcontainer aufgestellt.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig das Schließfach, damit es zum Schuljahresbeginn zur Verfügung steht. Sonst kann es zu Wartezeiten kommen. Ein evtl. Schließfachtausch ist mit dem Anbieter direkt zu klären.
Schulforum
Das Schulforum ist ein regelmäßiges Treffen der an der Schule vertretenen Gruppen, die im Schulforum grundsätzlich gleichberechtigt vertreten sind:
- Die. Schulleitung und Vertreter des Lehrerkollegiums,
- der Elternbeirat als Vertreter der Elternschaft und
- die gewählten Vertreterinnen der Schülermitverwaltung (SMV) als Repräsentanten der Schüler/innen
treffen sich in der Regel dreimal im Schuljahr zu den Sitzungen des Schulforums.
An einer der drei Sitzungen kann auch ein Vertreter des Schulaufwandsträgers (Stadt Nürnberg) teilnehmen.
Das Schulforum befasst sich mit Themen der Schule, die alle drei Gruppen betreffen und fasst demokratisch Beschlüsse für die Schule. Wichtige Entscheidungen des Schulforums sind beispielsweise die Anzahl der Leistungsnachweise, die Auswahl des Caterers, die Hausordnung, Einführung von Neuerungen an der Schule etc…
Das Schulforum ist folgendermaßen besetzt:
- der/die Schuleiter/die Schulleiterin
- drei Lehrkräfte
- drei Mitglieder der SMV (Schülermitverantwortung)
- drei Mitglieder des Elternbeirats
- (z. T. ein Vertreter des Schulaufwandsträgers).
Schulmails – Antwortsystem
Die Elternbriefe der Schule und weiteren Informationen der Schule für die Eltern sollen bevorzugt per Mail versandt werden, um Papier, Geld und Zeit zu sparen.
Bitte melden Sie sich für den Mailversand an der Schule an, falls Sie hier noch nicht eingetragen sind. Dazu senden Sie eine textlose Mail an die Schule mit Angabe der jeweiligen Klasse, z.B. an:
- 5a@hans-sachs-gymnasium.de oder
- 10b@hans-sachs-gymnasium.de oder
- 12@hans-sachs-gymnasium.de
Bitte geben Sie lediglich in der Betreffzeile Name, Vorname und Klasse Ihres Kindes an.
Eltern volljähriger Kinder, die weiterhin Einladungen zu Veranstaltungen des Hans-Sachs-Gymnasiums und andere interessante Informationen erhalten möchten, schicken bitte eine Mail an:
eltern@hans-sachs-gymnasium.de
Elternbriefe, deren Kenntnisnahme bestätigt werden muss, können per elektronischer Antwort bestätigt werden, so dass hier der papierhafte Rücklauf an die Schule und das Einsammeln in den Klassen entfällt.
Auch die Anmeldung zu den Sprechstunden der Lehrer an den halbjährlichen Elternsprechabenden ist digital möglich.
Schwimmen
Für Nichtschwimmer wird in der Regel ein besonderer Kurs angeboten, sofern diese der Schule bekannt sind und der Schule ausreichend Zeiten in den Hallenbädern zur Verfügung stehen. In diesem Nichtschwimmer-Kurs werden meist die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe zusammengefasst.
Bitte motivieren Sie Ihr Kind, sich bei der Schule zu melden oder nehmen Sie selbst Kontakt zur Schule auf, um Ihrem Kind das Erlernen des Schwimmens zu ermöglichen.
Stegreifaufgaben – „Exen“
Siehe Leistungsnachweise
Vertretungsstunden – ausgefallene Stunden
Nachdem sich Elternverbände wiederholt beim Kultusministerium über gehäufte Unterrichtsausfälle beklagt hatten, wies dieses an, zwischen der ersten und sechsten Stunde keinen Unterricht mehr ausfallen zu lassen, um die Betreuung der Schüler zu gewährleisten.
Lehrer müssen für zusätzliche Präsenzstunden zur Verfügung stehen. Bei einem größeren Bedarf an Vertretungslehrern werden diese zuerst in den unteren Jahrgangsstufen eingeteilt. Die Klassen der Mittelstufe (meist ab der 9. Klasse) haben dann – wegen des Mangels an Präsenzlehrern – eine sogenannte Hausaufgabenzeit, in der die Schüler selbstständig arbeiten sollen.
Durch den Sitz des Ministerialbeauftragten am HSG muss hier in besonderem Maß auf eine Einhaltung der Anordnung geachtet werden.
Wochenplan
Das System des Wochenplans ist eine Lehrmethode aus dem Grundschulbereich, die am Gymnasium nicht flächendeckend praktiziert wird.
Es kann aber in einzelnen Fächern und/oder bei einzelnen Lehrkräften durchaus einen Wochenplan geben – z.B. zur Schulaufgabenvorbereitung.